Minden, Hille, Hartum, Porta Westfalica, Petershagen, Stolzenau & Nienburg
Schnell und unkompliziert zum anerkannten Führerschein.
Wann muss der Führerschein umgeschrieben werden?
Du hast einen Wohnsitz in Deutschland und eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat? -> keine Umschreibung notwendig
Du kommst aus einem Land außerhalb der EU? -> Umschreibung nach maximal 6 Monatigem
Wohnsitz in Deutschland notwendig
Wie funktioniert die Umschreibung?
Im Falle einer Umschreibung ist es wichtig, zu wissen in welchem Land Deine Fahrerlaubnis erteilt wurde, um dann individuell besprechen zu können, wie wir gemeinsam weiter vorgehen.
Voraussetzung ist ein gültiger ausländischer Führerschein.
Mittlerweile wird es immer wichtiger mobil, unabhängig und flexibel zu sein!
Du besitzt einen Führerschein, bist aber schon länger nicht mehr gefahren?
Dann bieten wir, die Fahrschule Schneider Dir eine hervorragende Möglichkeit zur Auffrischung der Fahrkenntnisse.
Egal ob mit PKW oder Motorrad, unser freundliches Fahrschul-Team hilft Dir dabei, die gewünschte Sicherheit im täglichen Straßenverkehr wieder zu erlangen.
Du willst keine Zeit verlieren und sofort durchstarten?
Fahrschule Schneider bringt Dich von 0 auf 100. Warum die Ferien absitzen statt abfahren?
Voraussetzungen:
*Gutscheine dafür erhältst du bei uns
Rechtzeitige Anmeldung, da das Straßenverkehrsamt für Deinen Führerscheinantrag eine Bearbeitungszeit von ca. 3-6 Wochen benötigt.
Der B96 ist eine Erweiterung der Klasse B. Er ermöglicht das Fahren von Gespannen über 3,5 t bis zu 4,25 t zulässiger Gesamtmasse. Mit der Fahrerschulung B96 können damit rund 90 Prozent aller Wohnwagengespanne gefahren werden!
Für die Erweiterung des Führerscheins auf B96 ist eine Fahrerschulung notwendig. Diese setzt sich aus mindestens sieben Stunden zusammen. 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen und 1 Stunde Fahren im öffentlichen Straßenverkehr.
B96 Tageskurs:
Termine auf Anfrage.
Voraussetzung hierfür: Du musst mind. 5 Jahre im Besitz eines Pkw- Führerscheins sein und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben.
Durch die Schlüsselzahl 196 darfst Du folgendes fahren:
Die Ausbildung
Fahrerlaubnis Klasse A mit der Schlüsselzahl 80
Normalerweise ist der Direkteinstieg für Klasse A erst mit einem Mindestalter von 24 Jahren möglich. Das Stufenmodell erlaubt es jungen Fahrern allerdings auch schon früher die "großen Krafträder" der Klasse A zu führen. Das ist frühestens ab 20 Jahren, im Stufenmodell, möglich. Dazu sind separate Prüfungen abzulegen.
Die Schlüsselzahl 80 stellt eine Möglichkeit dar, nach dem Erwerb der Klasse A2 dann auch mit Vollendung des 24. Lebensjahres die Krafträder der Klasse A zu führen (ohne noch mal eine Prüfung abzulegen / bzw. ohne noch mal eine Fahrschule aufzusuchen).
Die Schlüsselzahl 80 bietet sich für jene Personen an, die noch nicht im Besitz der Klasse A2 sind und einmal den "großen Motorradführerschein" (Klasse A) erlangen möchten. Ab dem 21. Lebensjahr macht die Schlüsselzahl 80 prinzipiell Sinn.